Buttlarstraße 7
36284 Mansbach
Telefon: (06676) 777 49 33
Telefax: (06676) 777 49 32
Mobil: (0160) 11 00 8 66
Ausserhalb der Bürozeiten nur im Notfall.
E-Mail: joachim.buechau@web.de
Als mittelständisch ausgerichteter Rechtsanwalt biete ich Ihnen bundesweit, kompetente Beratung und konsequente Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte in nahezu allen Gebieten des Zivil- und Strafrechtes, sei es im Rahmen meiner eigenen Spezialisierung oder in enger Zusammenarbeit mit auf Ihre Rechtsfrage spezialisierten Kollegen.
Strafverteidigung heißt in erster Linie nicht etwa Schutz vor, sondern Schutz durch den Rechtsstaat. Solide Kenntnis und der fach- und sachgerechte Einsatz der vom Gesetz vorgesehenen Verteidigungsmittel, verbunden mit ebenso kompetentem wie moderatem Auftreten und einer Prise juristischem Gespür und Verhandlungsgeschick ist nach wie vor derjenige Weg, der am ehesten verspricht, den zu Unrecht Beschuldigten vor einer Verurteilung zu bewahren ("Konfliktverteidigung"), wie auch demjenigen, der einer Straftat überführt wurde, zu einem angemessen milden Urteil zu verhelfen ("Strafmaßverteidigung"). Die Bandbreite der verschiedenen Verteidigungsstrategien ist groß, wirklicher Erfolg, also das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis ist aber nur erreichbar, wenn die Konfliktverteidigung nicht in eine reine Showveranstaltung ("Krawallverteidigung") auf der einen und die tatsächliche Verständigung ("Deal") nicht in faule Kompromisse auf der anderen Seite umschlagen.
Das Strafrecht hat nicht nur eine Seite. Als Rechtsanwalt, der seine in der Berufsordnung definierte Stellung als freies Organ der Rechtspflege ernst nimmt, vertrete ich mit dem gleichen Engagement die Rechte der Opfer von Straftaten. Im Grenzbereich zwischen Straf- und Zivilrecht nimmt die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren als Nebenkläger und im Adhäsionsverfahren eine Sonderstellung ein, die - ganz dem Wiedergutmachungsgedanken folgend - den durch eine Straftat zu Schaden gekommenen einen das Gleichgewicht des Rechts wiederherstellenden Ausgleich ermöglicht. Zudem wirkt sich eine schon im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches erfolgte Schadenswiedergutmachung in der Regel auch strafmildernd, so daß insgesamt schon hierdurch ein erster Schritt in Richtung des Gleichgewichtes gemacht werden kann.
Immer dann, wenn Menschen ihre Freiheiten soweit ausdehnen, daß sie damit die Freiheit anderer verletzen, entsteht Streit. Damit definiert sich die Aufgabe des Rechtsanwaltes wie folgt:
Er mußAuf einem Markt, auf dem sich Rechtsanwälte durch zunehmende Spezialisierung auf einzelne Fachgebiete und immer höhere Spezialkompetenz auf immer engeren Feldern auszeichnen, wird die Suche nach dem zur konkreten Rechtsfrage "passenden" Anwalt nicht leichter. Nicht jeder Rechtssuchende weiß sofort, in welches Spezialgebiet seine Rechtsfrage fällt. Zur Lösung dieses Problems habe ich mich für einen Rückgriff auf eine altbewährte, wenn auch im modernen Wirtschaftsleben nicht immer hochgepriesene Tugend entschieden: Es ist der Anwalt des Vertrauens, der - ähnlich einem Hausarzt - als erste Anlaufstelle des Mandanten dessen Rechtsproblem erfasst und einordnet, um dann gewissenhaft zu entscheiden, ob dieses in seine eigene Spezialisierung oder seine allgemeine Kompetenz fällt, oder ob der Fall an einen entsprechend spezialisierten Kollegen abgegeben wird. Ich pflege auch - und insbesondere - außerhalb meiner eigenen Fachgebiete Kontakte zu einem Netzwerk von Berufskolleginnen und -kollegen, die sich auf alle wichtigen Einzelgebiete spezialisiert haben, so daß in jedem Fall eine kompetente Beratung und Vertretung Ihres Rechtsfalls gesichert ist.
Ein "Pferdegesetzbuch" gibt es natürlich nicht, daher sammeln sich unter dem Begriff Pferderecht eine Vielzahl von Rechtsgebieten und rechtlichen Problemkreisen. Vom Pferdekauf und Gewährleistung über Haftungsfragen bei Reitunfällen, Haftung von Bereitern, Trainern, Tierärzten und Hufschmieden, bis hin zu verwaltungsrechtlichen Aspekten der Tierhaltung kann eine frühzeitige Beratung und eine fachgerechte Vertragsgestaltung Problemfelder im Ansatz erkennen und regeln. In der Durchsetzung von Ansprüchen ist ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen neben der juristischen auch soziale und fachliche Kompetenz gefragt.
Als langjähriger Reiter, Pferdehalter und -ausbilder bringe ich neben der selbstverständlichen jurisitisch-fachlichen Kompetenz auch den "Pferdeverstand", die einschlägige Sachkunde und das unabdingbare Einfühlungsvermögen für die im Umfeld von Streitigkeiten um Pferde entstehenden emotionalen Spannungen in meine Arbeit ein, wobei höchstes Ziel immer das Wohl der vom Streit betroffenen Pferde ist.
USt-Nr.: 22 / 109 / 60508
Der Berufsträger ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Berufsträger unterhält eine die gesetzlichen Voraussetzungen des §51 BRAO erfüllende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und einer Höchstleistung von nicht unter dem vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, für die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt (§§1-3 BRAO) sowie die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, gerichtlich bestellter Liquidator, Gläubigerausschußmitglied, Treuhänder gemäß InsO, Testamentsvollstrecker, Nachlaßpfleger, Nachlaßverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand, Schiedsrichter, Schlichter, Mediator, Abwickler einer Praxis gemäß §55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gemäß §30 BRAO sowie Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eine Versicherungsjahres.
Die wichtigsten der Berufsausübung zugrundeliegenden Vorschriften finden Sie hier: